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   VG Augsburg, 05.10.2005 - Au 6 K 03.1092   

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VG Augsburg, 05.10.2005 - Au 6 K 03.1092 (https://dejure.org/2005,68792)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05.10.2005 - Au 6 K 03.1092 (https://dejure.org/2005,68792)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - Au 6 K 03.1092 (https://dejure.org/2005,68792)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Augsburg, 28.06.2011 - Au 6 K 10.237

    (Kein) Verstoß gegen den Gleichheitssatz bei gleichmäßiger Heranziehung auch der

    Der mit einer Abstufung nach dem Umfang des Erschließungsvorteils verbundene Regelungsaufwand steht in keinem Verhältnis zu einer eindeutigen Zuordnung der Reinigungs- und Sicherungspflichten zu den Anliegergrundstücken (VGH vom 12.10.2000 a.a.O.; VG Augsburg vom 5.10.2005 Az. Au 6 K 03.1092) Auch mit Urteil vom 25. September 1990 (a.a.O.) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass der konkret gefundene Modus der Pflichtenverteilung im wöchentlichen Turnus nicht zu beanstanden sei.
  • VG Bayreuth, 24.02.2021 - B 4 K 19.118

    Heranziehung zur Straßenreinigungsgebühr

    Dieser Vorteil wächst auch dem Hinterliegergrundstück zu, das nicht unmittelbar an eine öffentliche Straße angrenzt, aber mittelbar über eine öffentliche Straße erschlossen wird (VG Augsburg, U.v. 05.10.2005 - Au 6 K 03.1092, BeckRS 2005, 37552).
  • VG Bayreuth, 22.02.2023 - B 4 K 21.159

    Keine Straßenreinigungsgebühr für Hinterlieger, deren Grundstücke über

    Dieser Vorteil wächst auch dem Hinterliegergrundstück zu, das nicht unmittelbar an eine öffentliche Straße angrenzt, aber mittelbar über eine öffentliche Straße erschlossen wird (vgl. VG Augsburg, U.v. 05.10.2005 - Au 6 K 03.1092 - BeckRS 2005, 37552).
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