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VG Augsburg, 05.10.2005 - Au 6 K 03.1092 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Augsburg, 28.06.2011 - Au 6 K 10.237
(Kein) Verstoß gegen den Gleichheitssatz bei gleichmäßiger Heranziehung auch der …
Der mit einer Abstufung nach dem Umfang des Erschließungsvorteils verbundene Regelungsaufwand steht in keinem Verhältnis zu einer eindeutigen Zuordnung der Reinigungs- und Sicherungspflichten zu den Anliegergrundstücken (…VGH vom 12.10.2000 a.a.O.; VG Augsburg vom 5.10.2005 Az. Au 6 K 03.1092) Auch mit Urteil vom 25. September 1990 (…a.a.O.) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass der konkret gefundene Modus der Pflichtenverteilung im wöchentlichen Turnus nicht zu beanstanden sei. - VG Bayreuth, 24.02.2021 - B 4 K 19.118
Heranziehung zur Straßenreinigungsgebühr
Dieser Vorteil wächst auch dem Hinterliegergrundstück zu, das nicht unmittelbar an eine öffentliche Straße angrenzt, aber mittelbar über eine öffentliche Straße erschlossen wird (VG Augsburg, U.v. 05.10.2005 - Au 6 K 03.1092, BeckRS 2005, 37552). - VG Bayreuth, 22.02.2023 - B 4 K 21.159
Keine Straßenreinigungsgebühr für Hinterlieger, deren Grundstücke über …
Dieser Vorteil wächst auch dem Hinterliegergrundstück zu, das nicht unmittelbar an eine öffentliche Straße angrenzt, aber mittelbar über eine öffentliche Straße erschlossen wird (vgl. VG Augsburg, U.v. 05.10.2005 - Au 6 K 03.1092 - BeckRS 2005, 37552).